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Diagnose-Verfahren bei Krebserkrankungen

Zu den bekanntesten Diagnoseverfahren bei Krebserkrankungen gehören:

  • Kernspintomographie (auch Magnet-Resonanz-Therapie/MRT) genannt)
  • Mammographie (Brustkrebsvorsorge)
  • Computertomographie (CT)
  • PCA 3 Test / PSA Test (Früherkennung Prostatakrebs)
  • Koloskopie (Früherkennung Darmkrebs)
  • Stuhltest auf Blut im Stuhl
  • genetische Diagnose

Kernspintomographie (Magnetresonanztherapie/MRT)

Es wird ein Bild des zu untersuchenden Gewebes mittels Radiowellen und Magnetfeldern erzeugt. Strukturen im Körperinneren können mit diesem Verfahren zwei- oder dreidimensional dargestellt werden. Die Genauigkeit ist höher als beim Röntgen oder der Computertomographie. Kleinste Veränderungen im Gewebe können dargestellt werden. 

Um ein Magnetfeld aufbauen zu können, wird Flüssigkeit im Körper benötigt. Daher ist eine Diagnose mittels MRT bei Krebsarten möglich, die keine Knochenstrukturen aufweisen, beispielsweise alle Organe, sowie Bandscheiben und Gelenkknorpel. Knochenkrebs und Lungenkrebs sind allerdings nicht mit einem MRT feststellbar, da diese Bereiche kaum Wasser enthalten.

Die Kernspintomographie ist schmerzlos und hat keine Nebenwirkungen.  Ein MRT ist nicht möglich bei Menschen, die einen Herzschrittmacher oder metallische Gelenkprothesen tragen, ebenso nicht bei Frauen, die mit der Spirale verhüten. 

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Kernspintomographie bei Bedarf. Zunächst müssen Ultraschall- und Röntgenverfahren eingesetzt werden. Das MRT dient nur zur Prüfung oder erweiterten Diagnosestellung.

Mammographie

Die Mammographie ist ein Röntgenverfahren zur Brustkrebsvorsorge. Dabei wird ein Bild der Brust aus zwei Ebenen erstellt. Durch eine spezielle Strahlung werden Veränderungen im weichen Brustgewebe dargestellt. Die Bilder werden dann von zwei Ärzten ausgewertet. (Dies gilt für Deutschland, in anderen Ländern wird dafür ein Computerprogramm eingesetzt.)

Mit der Mammographie sind auch kleine Tumoren und/oder Tumoren in tieferen Gewebeschichten gut erkennbar. Allerdings besteht auch die Gefahr, dass beispielsweise Kalkablagerungen fälschlicherweise für Tumoren gehalten werden. Eine Koppelung der Mammographie mit Ultraschall ist deshalb wichtig.

Es besteht ein gewisses Strahlenrisiko, da die Untersuchung aber nur alle zwei Jahre durchgeführt werden soll, wird diese Gefahr als gering eingestuft.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Mammographie für Frauen ab dem 50. bis zum 70. Lebensjahr alle zwei Jahre. (Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schlägt sogar eine regelmäßige Mammographie zur Früherkennung von Brustkrebs ab dem 40.Lebensjahr vor!)

Computertomographie (CT)

Der Computertomograph ist eine große Röhre, in die der Patient liegend geschoben wird. Das CT ist das aussagekräftigste Röntgenverfahren in der Krebsdiagnostik. Es stellt einen genauen Querschnitt aller Körperregionen dar und wird zur Vorsorgeuntersuchung für die Krebsarten im Brust- und Bauchraum eingesetzt. Es werden Röntgenstrahlen in den Körper geleitet und dann sofort ausgewertet. Die Untersuchung wird in verschiedenen Ebenen durchgeführt, ohne dass der Patient bewegt werden muss. Gewebeveränderungen, Wucherungen oder Blutungen sind sofort erkennbar.

Die Kosten der Ganzkörper-Computertomographie werden von der Krankenkasse übernommen, wenn die Vorsorgeuntersuchung medizinisch begründet ist, das heißt, wenn ein Anfangsverdacht einer Erkrankung bestätigt werden muss. Die Vorsorgeuntersuchung wird auch hier zunächst mit den üblichen Verfahren wie Röntgen, Ultraschall oder auch MRT durchgeführt.

PCA 3 Test / PSA Test (Prostatakrebs-Früherkennung)

Der PCA 3 Test ist ein spezifischer molekulargenetischer Test, bei dem Prostatazellen aus einer Urinprobe analysiert werden. PCA3 ist ein Gen, das ausschließlich in Prostatagewebe produziert wird. Wenn Prostatazellen entarten, kommt es zur Überproduktion von PCA3. Prostatakarzinomzellen synthetisieren dabei 60-100fach mehr PCA3-mRNA als normales Prostatagewebe. Der Test ist daher zur Prostatakrebsvorsorge gut geeignet. 

Der PSA Test ist ein Bluttest. Zur Früherkennung des Prostatakarzinoms wird fast immer neben der rektalen Untersuchung das Prostata-Spezifische Antigen (PSA) bestimmt. Eine Erhöhung kann möglicherweise ein bösartiger Prozess innerhalb der Prostata sein. Erhöhte PSA-Werte können allerdings auch durch altersbedingte Prostatavergrößerungen oder durch andere Faktoren (z.B. Fahrradfahren direkt vor dem test) erhöht sein. Bei Werten über 4 ng/ml Blut sollte deshalb der PCA 3 Test durchgeführt werden, bei Werten über 10 ng/ml Blut sind weitergehende Untersuchungen nötig, sowie die Prüfung eventueller Metastasenbildungen.

Die Kosten beider Tests werden von der Krankenkasse nicht oder nur im Rahmen der empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen übernommen. Der PSA Test ist eine Sonderleistung und in der IGel-Liste aufgeführt, der PCA 3 Test muss vom Patienten generell selbst bezahlt werden. 

Koloskopie (Darmspiegelung)

Die Darmspiegelung dient der Untersuchung des Dickdarmes und meistens auch der letzten Zentimeter des Dünndarmes. Dabei wird ein flexibles Koloskop, ein dünner, biegsamer Schlauch, der etwa 1 cm dünn und zirka 1,2 Meter lang ist, in den Darm geschoben. Zumeist wird heute ein Video-Koloskop verwendet, das an der Spitze einen Videochip besitzt und das Darmbild auf einen Monitor überträgt. Ein Arbeitskanal ermöglicht das Einführen von kleinen Instrumenten (Zangen und Schlingen), mit denen beispielsweise kleine Gewebeproben oder Polypen entnommen werden können.

Eine Koloskopie wird in der Regel als Vorsorgeuntersuchung ab dem 55. Lebensjahr durchgeführt. Weitere Gründe für diese Untersuchung sind Blut im Stuhl, rektaler Blutabgang oder ungeklärter Teerstuhl, die Tumorsuche insbesondere bei unklarer Gewichtsabnahme oder Metastasen bei unbekanntem Primär-Tumor, entzündliche (chronische) Darmerkrankungen, unklare Stuhlgangsveränderungen wie Verstopfung (Obstipation) und/oder Durchfall (Diarrhoe), unklare Mittel- und Unterbauchbeschwerden und Kontrolluntersuchungen nach Darmkrebs-Therapien oder Polypenentfernung. 

Bei der Darmspiegelung kann es durch das Untersuchungsinstrument manchmal zu leichten Blutungen kommen.

Die Krankenkasse übernimmt ab dem 55. Lebensjahr die Kosten für zwei Koloskopien im Abstand von 10 Jahren. Wird die erste Koloskopie erst nach dem 65. Lebensjahr durchgeführt, besteht kein Anspruch auf eine zweite! Wird keine Koloskopie gewünscht, besteht die Möglichkeit des Stuhltestes auf okkultes Blut im Stuhl alle zwei Jahre. Wird hier das Vorhandensein von Blut festgestellt, hat der Patient einen Anspruch auf eine Darmspiegelung (keine Mengenbeschränkung).

Stuhltest auf okkultes (verborgenes) Blut

Der Stuhltest weist den roten Blutfarbstoff Hämoglobin und damit verborgenes (okkultes) Blut im Stuhl nach. Es werden mittels Testbriefchen drei Stuhlproben an drei verschiedenen Tagen genommen. Ist der Test positiv, so kann das auf einen (blutenden) Tumor im Darm hinweisen. 

Der Test ist nicht sehr genau, da bei Nachweis von Blut die Blutungsquelle nicht unbedingt im Darm liegen muss (Menstruationsblut, Magenschleimhautentzündung, Zahnfleischblutungen). Auch sollte man drei Tage vor dem Test keine rohen oder halbrohen Fleischwaren verzehren oder hoch dosiertes Vitamin C sowie eisenhaltige Arzneimittel zu sich nehmen, da sie das Ergebnis verfälschen.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Test für Versicherte ab dem 50. bis zum 55. Lebensjahr einmal im Jahr. Ab dem 56. Lebensjahr hat man Anspruch auf zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren oder den Test auf okkultes Blut im Stuhl alle zwei Jahre. 

Genetische Diagnostik (Gentest)

Den meisten Krebserkrankungen geht eine genetische Veränderung voraus. In Studien wurden Veränderungen (Mutationen) bestimmter Gene nachgewiesen, die beispielsweise verantwortlich sein können für Eierstockkrebs, Lungenkrebs oder andere Krebsarten. 

Entdeckt wurde auch das Gen P53, das sogenannte Tumorgen. Das Gen ist nachweisbar in den Tumorzellen und kommt in allen Krebsarten vor. Durch einen Gentest, der mit einer einfachen Blutprobe durchgeführt werden kann, können Genveränderungen und auch das Tumorgen P53 nachgewiesen werden.

Da die genetische Diagnostik noch in der Studienphase ist, übernehmen die Krankenkassen für dieses Diagnostikverfahren zurzeit noch keinerlei Kosten.


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