Krebsvorsorgeuntersuchungen werden von den Krankenkassen nach den Richtlinien entsprechend der Vorgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses übernommen. Im Leistungskatalog des Bundesausschusses ist genau festgelegt, welche Diagnoseverfahren angewendet werden können, ab welchem Alter die Kosten für eine Krebsvorsorge übernommen werden und in welchem Intervall (meistens jährlich). Darüber hinaus kann natürlich jeder zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen, muss diese dann aber selbst bezahlen. In den Arztpraxen gibt es für Individualleistungen spezielle Leistungskataloge (IGeL Listen). Wünscht der Patient eine außerplanmäßige Untersuchung weist ihn der Arzt darauf hin, dass es sich um eine ärztliche Individualleistung handelt und die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.
Bei Frauen und Männern gelten folgende bestimmte Altersgrenzen für die Berechtigung zur Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, die von den Krankenkassen übernommen werden:
Auch hinsichtlich der Diagnose- und Behandlungsverfahren gelten feste Regelungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt wurden. Generell werden sowohl die Diagnoseverfahren im Rahmen einer Krankenhausuntersuchung von den Krankenkassen bezahlt, als auch alle gängigen Behandlungsformen.
Derzeit werden Früherkennungsuntersuchungen nur von einem geringen Anteil der Berechtigten wahrgenommen. Bei den Frauen liegt der Anteil bei etwa 50 Prozent, bei den Männern gar nur bei 19 Prozent. Ursachen für die schlechte Resonanz auf die Untersuchungsangebote sind in der teilweise unangenehmen Prozedur (beispielsweise bei der Darmkrebsvorsorge) und in den Eigenleistungen bei nicht durch die Krankenkassen abgedeckten Vorsorgeuntersuchungen zu sehen.
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