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Steuervergünstigungen für betriebliche Gesundheitsvorsorge

Die Bundesregierung fördert seit 2009 die betriebliche Gesundheitsvorsorge stärker. Bis zu 500 Euro pro Beschäftigtem und Jahr können Unternehmen jetzt von der Steuer absetzen.

Denn wer in die Gesundheit seiner Mitarbeiter investiert, investiert in die Wettbewerbsfähigkeit seines Unternehmens. Um Arbeitsbedingungen gesundheitsförderlich zu gestalten und den Beschäftigten eine gesunde Arbeits- und Lebensweise zu ermöglichen, sollen u.a. folgende Leistungen unter die Steuerbefreiung fallen:

  • Rückentraining, Yoga oder andere Maßnahmen, die den Bewegungsapparat bei arbeitsbedingten körperlichen Belastungen stärken,
  • eine gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung,
  • Förderung individueller Kompetenzen, die psychosoziale Belastungen und Stress reduzieren,
  • Raucherentwöhnungskurse oder andere Maßnahmen zur Suchtbekämpfung am Arbeitsplatz.

Steuerfrei gestellt werden auch Zuschüsse des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die diese für externe Vorsorgemaßnahmen aufwenden, z.B. von der Krankenkasse angebotene Gesundheitskurse. Dazu zählen allerdings nicht die Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und Fitnessstudios.

Redaktion e|pat|in®


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