Die Entscheidung für oder gegen eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) trifft allein der Patient. Manche Patienten haben Sorge, dass sie etwas versäumen, wenn sie die IGeL ablehnen, die ihr Arzt vorgeschlagen hat. Für viele Patienten ist aber auch unverständlich, warum die Behandlung nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird. Dagegen fällt es anderen leicht, eine IGeL in Anspruch zu nehmen, beispielsweise eine Tauglichkeitsuntersuchung, um zu sehen, ob der gesundheitliche Zustand mit dem gewünschten Sport vereinbar ist (Fallschirmspringen, Tauchen).
Deshalb ist es sinnvoll, sich im Vorwege über die Nützlichkeit einer IGel zu informieren. Über IGel darf nur der Arzt den Patienten beraten, weil nur er die gesundheitliche Situation kennt. Wenn der Patient gesetzlich versichert ist, ist der Arzt verpflichtet, einen schriftlichen Vertrag mit dem Patienten abzuschließen, wenn eine IGeL durchgeführt werden soll.
Ganz wichtig: In keinem Fall darf ein Arzt eine medizinisch notwendige Behandlung ablehnen, weil der Patient sich gegen eine vorgeschlagene IGeL entschieden hat. Sollte dies der Fall sein, kann der Patient die für sein Bundesland zuständige Ärztekammer darüber informieren.
Die Kosten für eine IGeL sind in der Gebührenordnung für Ärzte festgelegt. Der Arzt kann je nach Aufwand und Schwierigkeit den einfachen oder 2,3-fachen Gebührensatz berechnen (in begründeten Ausnahmefällen auch den 3,5-fachen Gebührensatz). Pauschalpreise oder Erfolgshonorare sind nicht zulässig.
Die Techniker Krankenkasse hat in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung eine Broschüre zum Thema Individuelle Gesundheitsleistungen herausgebracht. Eine darin enthaltene IGel-Checkliste gibt jedem Patienten die Möglichkeit, herauszufinden, ob er von seinem Arzt hinsichtlich der vorgeschlagenen kostenpflichtigen Zusatzbehandlung auch gut beraten wurde:
Nach der Behandlung ist dann noch die Frage zu stellen:
Beispiele für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGel) aus verschiedenen Bereichen:
Quelle: Broschüre der TK: Selbst zahlen? Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
©2024 Praxeninformationsseiten | Impressum