Termin online vereinbaren
Praxis Dänischenhagen
×
04349 - 656 Kontaktdaten speichern Termin online vereinbaren

« Zurück

Was ist eigentlich der Gesundheitsfonds?

Seit dem 1. Januar 2009 gibt es den Gesundheitsfonds. Was verbirgt sich hinter dem Gesundheitsfonds und wie funktioniert er? Was hat es mit dem Einheitsbeitrag auf sich und was versteht man unter dem Morbiditäts-Risikostrukturausgleich, kurz Morbi-RSA genannt?

Der Gesundheitsfonds ist ein System zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Beitragszahlungen zur Krankenversicherung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Rentnern, Selbständigen und aller sonstigen Beitragszahler fließen in einen "großen Topf“ unabhängig davon, welcher Krankenkasse als Versicherter man angehört. Die Krankenkassen ziehen die Sozialversicherungsbeiträge zunächst ein und übertragen sie an den Gesundheitsfonds, der vom Bundesversicherungsamt verwaltet wird. In den Topf mit den Beitragszahlungen fließt zusätzlich ein Bundeszuschuss, der ab 2017 langfristig jährlich 14,5 Milliarden Euro beträgt.

Alle Beitragszahler zahlen den gleichen Beitragssatz und nicht wie bisher den Beitragssatz der versichernden Krankenkasse. Der einheitliche Beitragssatz wird von der Bundesregierung festgelegt, und beträgt für 2017 14,6 Prozent. Damit gelten, wie in der gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bereits seit langem, einheitliche Beitragssätze auch in der GKV. Durch die einheitliche Finanzierung aller Krankenkassen über den Gesundheitsfonds spielen die Einkommen, die die Mitglieder der einzelnen Krankenkassen erzielen, bei den Finanzzuweisungen keine Rolle mehr.

Der Beitragssatz soll zunächst konstant bleiben, auch wenn die Krankenversicherungsausgaben schneller als die beitragspflichtigen Einnahmen der GKV-Mitglieder steigen. Erst wenn der Fonds die Ausgaben der Krankenkassen zwei Jahre hintereinander zu weniger als 95 Prozent abdeckt, kommt es zur Erhöhung des Beitragssatzes.

Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ist für die meisten Krankenkassen nicht kostendeckend. Deshalb berechnen die meisten Krankenkassen heute einen Zusatzbeitrag, den der Arbeitnehmer alleine zahlt - also ohne Beteiligung des Arbeitgebers.

Wie sieht die Verteilung des Gesundheitsfonds aus?

Jede Krankenkasse erhält für jedes seiner versicherten Mitglieder eine pauschale Zuweisung sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit seiner Versicherten. Wie viel Geld die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds zur Deckung der Leistungsausgaben ihrer Versicherten erhalten, regelt der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA):  Für Versicherte mit schwerwiegenden und chronischen Krankheiten mit hohem Versorgungsbedarf gibt es mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds als zum Beispiel für gesunde Versicherte.

Die mehr als 200 Krankenkassen in Deutschland haben eine ungleiche Versichertenstruktur: Einige haben viele gut verdienende und gesunde Versicherte, andere viele kranke Menschen und Beitragszahler mit niedrigem Einkommen. Das Geld aus dem Fonds wird fair entsprechend dem jeweiligen Versorgungsbedarf der Kasse verteilt. Krankenkassen mit einer hohen Zahl überdurchschnittlich kranker Versicherter haben daher künftig keine Nachteile im Wettbewerb mehr.

Was passiert, wenn eine Krankenkasse mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt?

Eine Krankenkasse, die gut mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds wirtschaftet, kann ihren Versicherten finanzielle Vergünstigungen oder eine Prämienauszahlung gewähren.

Eine Krankenkasse, die schlechter wirtschaftet und mit den zugeteilten Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt, muss bei ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Um ihre Mitglieder nicht zu überfordern, darf der zusätzlich erhobene Beitrag maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen. Bis zu acht Euro pro Monat kann die Krankenkasse pauschal ohne Einkommensprüfung von ihren Mitgliedern erheben. Diese Zusatzprämie muss von den Mitgliedern alleine getragen werden; d. h., dass etwa Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger oder andere Sozialleistungsträger sich hieran nicht beteiligen. In diesem Fall haben die Mitglieder jedoch ein Sonderkündigungsrecht und können die Krankenkasse wechseln, ohne dass der Zusatzbeitrag fällig wird. Sozialhilfeempfänger, Bezieher von Grundsicherung und Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe bekommen, müssen auch einen möglichen Zusatzbeitrag nicht selbst bezahlen.

Redaktion e|pat|in®


Artikel weiterempfehlen Artikel weiterempfehlen »

« Zurück

©2024 Praxeninformationsseiten | Impressum